Mandatsträger

Armand Zorn

Bundestagsabgeordneter

Armand Zorn (Link HP)

Per E-Mail: armand.zorn@bundestag.de

Per Post:   Fischerfeldstraße 7-11, 60311 Frankfurt am Main

Aufgaben (Link Deutscher Bundestag):
Kontrolle der Regierung
Entscheidungen über neue Gesetze
Anpassung bestehender Gesetze
Verabschiedung neuer Gesetze
Entscheidungen über Staatsausgaben
Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin
Kontrollfunktion des Bundestags
Reden im Bundestag
Zusammenarbeit in Gruppen

 

Birgit Puttendörfer - Ortsbeirätin

Stellvertretende Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 6

Birgit Puttendörfer

Kontakt per E-Mail: puttendoerfer@t-online.de

weiter Lesen (Stadt Frankfurt)

In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt.

Die Wahl zu den Ortsbeiräten erfolgt gleichzeitig mit den Wahlen zur Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren. Änderungen der Ortsbezirksgrenzen oder die Aufhebung des Ortsbezirks sind nur zum Ende der Wahlzeit möglich.

Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Ortsbezirken mit mehr als 8000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

In Hessen bestehen nicht in allen Gemeinden Ortsbeiräte. In der Regel haben sie auch nur die nach HGO beschriebenen Mindestkompetenzen wie Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Die Entscheidungen, gegebenenfalls auch gegen das Votum des Ortsbeirats, werden in der Gemeindevertretung getroffen. In einigen Städten, z. B. Frankfurt am Main, sind den Ortsbeiräten weitergehende Aufgaben übertragen und ihnen auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt worden.

 

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Ortsbeirat 6 - öffentl. Sitzung

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