Ehrenbeamte

Milli Romic-Stojanovic

 

Stv. Stadtbezirksvorsteherin - Nied Nord

Milli Romic-Stojanovic 

Kontakt per E-Mail: mail@spd-nied.de

 

 

 

Hauke Hummel

Hauke
Für Sie Aktiv in Nied

 

Stv. Stadtbezirksvorsteher - Nied Süd

Hauke Hummel  +49 170 3895114

oder per E-Mail: stadtbezirksvorsteher@t-online.de

 

 

Aufgaben Stadtbezirksvorsteherinnen/Stadtbezirksvorsteher

Aufgaben Stadtbezirksvorsteherinnen/Stadtbezirksvorsteher

Stadtbezirksvorsteherinnen/Stadtbezirksvorsteher sind Ehrenbeamte des Magistrats. Sie unterstützen und vertreten die kommunalpolitische Zielsetzung des Magistrats und sind Mittler zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung.

Im wesentlichen haben die Stadtbezirksvorsteher/innen folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Beratung vorsprechender Bürger/innen Weiterleitung von Anträgen, Anregungen und Beschwerden
  • Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
  • Mithilfe bei der Vorbereitung von Informationsveranstaltungen des Magistrats
  • Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren
  • Beglaubigung von Unterschriften in Ruhegehalts- und Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigung)
  • Melden von Mängeln im Stadtbezirk

Der Stadtbezirksvorsteher hat die Aufgabe, zur Festigung des Vertrauens zwischen der Bürgerschaft und der Stadtverwaltung und zur Förderung der Bürgerbeziehungen beizutragen. Er unterstützt und vertritt die kommunalpolitische Zielsetzung des Magistrats.
Hierzu dienen insbesondere folgende Tätigkeiten:
Beratung vorsprechender Bürger, Weiterleiten von Anträgen, Anfragen, Anregungen und Beschwerden, Melden von Mängeln, Gefahrenquellen, Umweltverschmutzungen u. ä. in grundsätzlichen oder überbezirklich bedeutsamen Angelegenheiten über die Geschäftsstelle an den Magistrat oder in anderen Fällen direkt an die zuständigen Ämter und Betriebe.
(2) Die Stadtbezirksvorsteher haben ferner die Aufgabe, die Ämter und Betriebe und sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, soweit nicht auf Grund von gesetzlichen und anderen Vorschriften die Zuständigkeit anderer Stellen gegeben ist.
Hierzu gehören insbesondere:
Feststellen und Melden von Verstößen gegen einschlägige Vorschriften in Bezug auf
a) Zweckentfremdung von Wohnraum und von Vorgärten,
b) leerstehende Häuser und
c) nicht genehmigte Schrott- und Müllplätze
Mitarbeit bei der Erledigung von Amtshilfeersuchen,
Prüfen der Anträge auf Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen,
Mithilfe bei der Erstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Geschworenen,
Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und statistischen Erhebungen,
Mitwirkung bei der Vorbereitung von Bürgerversammlungen,
Prüfen der Anträge auf Erteilung der einstweiligen Kostenbefreiung im Zivilprozess,
Ausstellen von Bescheinigungen, die der allgemeinen Gebührenordnung nicht unterliegen *),
Beglaubigung von Unterschriften in Ruhegehalts- und Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen),
Durchführung der Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren und anderen Ehrungen aus besonderem Anlass im Auftrag des Oberbürgermeisters.