Briefwahl

Am 14. März 2021 entscheiden die Frankfurterinnen und Frankfurter wer die Stadt für die kommenden 5 Jahre regiert. Diese Kommunalwahl wird richtungsweisend sein. Soll Frankfurt am Main eine Stadt für Wenige sein, mit weiter steigenden Mieten und soll der öffentliche Raum trotz Klimawandel allein den Autos überlassen werden? Oder wollen wir die Weichen stellen für eine gerechte Stadt in der alle gern leben?

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl

Was wird gewählt?

In Frankfurt am Main finden am 14. März 2021 drei Wahlen statt:

  • Wahl der Stadtverordnetenversammlung
  • Wahl der 16 Ortsbeiräte
  • Wahl zur Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV)

Für die Stadtverordnetenversammlung sieht die Hessische Gemeindeordnung (HGO) für Frankfurt am Main aufgrund der Einwohnerzahl von etwa 760.000 insgesamt 93 Sitze vor. Für die Ortsbeiräte sind es in Abhängigkeit zur Einwohnerzahl des jeweiligen Ortsbezirks 9 oder 19 Sitze. Außer für Harheim und Nieder-Erlenbach sind somit für alle Ortsbeiräte in Frankfurt am Main 19 Mandate zu vergeben. Für die KAV werden insgesamt 37 Personen gewählt.

Beschreibung: https://anna-pause.de/wp-content/uploads/2021/02/Briefwahl_SPD_Gallus-edited.png

Wie wird gewählt?

Die Stimmanzahl aller Wahlberechtigten richtet sich nach der Anzahl der Sitze. So können bis zu 93 Stimmen auf dem Wahlzettel zur Stadtverordnetenversammlung vergeben werden und bis zu 19 (bzw. 9) auf dem Wahlzettel zum jeweiligen Ortsbeirat. Für die KAV sind 37 Stimmen vorgesehen.

Vereinfacht gesagt, bestehen die folgenden 3 Varianten zum Wählen.

  • Das „Listenkreuz“: Hierbei handelt es sich wohl um die einfachste Art des Wählens. Ein Wahlvorschlag wird ausschließlich in der sogenannten Kopfleiste gekennzeichnet, üblicherweise durch ein Kreuz. Auf diese Weise werden alle Stimmen an eine gesamte Liste vergeben, z. B. an die Liste 3 (SPD). Dadurch erhalten alle Kandidierenden von oben nach unten jeweils eine Stimme, bis keine Stimme mehr zu vergeben ist. Bei einem Wahlvorschlag mit 93 Kandidierenden für die Stadtverordnetenversammlung erhalten dadurch alle Kandidierenden dieser Liste jeweils eine Stimme.
  • Kombination von „Listenkreuz“ und Vergabe einzelner Stimmen: Das „Listenkreuz“ kann mit der Vergabe von bis zu drei Kreuzen für einzelne Bewerberinnen oder Bewerber und/oder Streichungen kombiniert werden. Diese einzeln vergebenen Stimmen zusätzlich zum „Listenkreuz“ werden bei den hinteren Kandidierenden abgezogen sofern nicht gleich viele gestrichen wurden. Einzelne Stimmen können zudem auf mehrere Listen verteilt werden.
  • Die Vergabe von ausschließlich einzelnen Stimmen: Bis zu 93 einzelne Stimmen können auf die Kandidierenden der Stadtverordnetenversammlung händisch verteilt werden. Diese können über mehrere Listen und somit Parteien hinweg kombiniert werden. Diese Methode ist recht zeitintensiv, planen Sie daher bitte genügend Zeit für die Wahl ein.

Alle Angaben sind ohne Gewähr, nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Frankfurt am Main. Ich würde mich natürlich sehr über Ihre drei Kreuze bei Platz 20 freuen.

Wo kann man wählen?

Beschreibung: Kommunalwahl Frankfurt

Nach wie vor entscheiden sich die meisten vor Ort, an der Urne im Wahllokal zu wählen. Dieses Jahr steht aufgrund der Corona Pandemie zu vermuten, dass die Anzahl der Briefwählerinnen und Briefwähler höher sein wird. Dadurch kann das eigene Gesundheitsrisiko weiter reduziert werden. Wählerinnen und Wähler, die im Wahlverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main eingetragen sind können frühestens ab dem 01. Februar 2021 die Briefwahl durchführen, denn an diesem Tag öffnet das Briefwahllokal. Zur Durchführung der Briefwahl muss rechtzeitig ein Wahlschein beantragt werden.

Bis spätestens zum 21. Februar 2021 sollten alle Wählerinnen und Wähler eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Darin wird Ihnen mitgeteilt, welches Ihr zugeordnetes Wahllokal ist. In der Regel befindet sich dieses in der Nähe Ihres Wohnsitzes, es ist aber nicht immer das dichteste.

Am Wahltag selbst können Sie zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr in Ihrem zugeordneten Wahllokal wählen. Für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ist es am leichtesten, wenn Sie zum Wählen Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.